NOTAR DR. BENJAMIN SCHULZ

Notarielle Tätigkeitsfelder


Ein staatlich bestellter Notar ist unparteilich, unabhängig, Inhaber eines öffentlichen Amtes und erfüllt hohe juristische Ansprüche. Die Bestellung erfolgt nur für erfahrene und besonders qualifizierte Volljuristen. Für eine persönliche und hochqualifizierte Beratung und Betreuung in den verschiedenen Bereichen der notariellen Tätigkeit ist unser Notar Dr. Benjamin Schulz in Leverkusen-Opladen Ihr Ansprechpartner.


Sie können sich auf eine zuverlässige und schnelle Abwicklung Ihres Anliegens verlassen.







Aufgaben des Notars in der Übersicht

Unser Notar nimmt Beglaubigungen und Beurkundungen vor, Inhalte können unter anderem Unterschriften, Beweise, Tatsachen und Rechtsgeschäfte sein. Die Urkunden dienen der Rechtssicherheit, dem Rechtsfrieden und dem Schutz von Unerfahrenen.


Wichtig zu wissen ist, dass der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung für zahlreiche Rechtsgeschäfte vorschreibt, unter anderem für einen Ehevertrag, Immobilien- oder Grundstückskaufvertrag, Schenkungsvertrag und auch Erbverzichtsvertrag. In den notariellen und vollstreckbaren Urkunden sind die Identitäten der beteiligten Personen eindeutig geklärt und deren Wille ist exakt niedergeschrieben. Die Beurkundung weist nach, dass eine Willenserklärung wirksam ist.





Vorsorgende Rechtspflege zur Streitvermeidung

Unser Notar steht Ihnen bei Rechtsangelegenheiten als verschwiegener Berater zur Seite. Anders als in der streitigen Justiz zielt die Arbeit auf die Streitvermeidung ab, dabei hilft die im Vorfeld durchgeführte sichere Vertragsgestaltung.


Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns jetzt für einen Termin per Telefon oder über das Kontaktformular.



Was kostet ein Notar? Informationen zum Gerichts- und Notarkostengesetz

Die Kosten der juristischen Beratung sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Dieses sorgt mit einem besonderen Gebührensystem für allgemeine Zu­gäng­lich­keit, denn die Notarkosten orientieren sich am Wert der Transaktion. Damit soll erreicht werden, dass sich tendenziell jeder die Kosten für einen Notar leisten kann. Die Zeit für die Beratung und Anfertigung von Vertragsentwürfen spielt bei den Kosten für eine Be­ur­kun­dung keine Rolle, die Notarkosten sind mit der Beurkundungsgebühr abgegolten.