NOTAR DR. BENJAMIN  SCHULZ

Notarielle Beratung zu Ehe, Partnerschaft und Familie





Familie

Gemeinsam entwerfen wir maßgeschneiderte Vereinbarungen die Ihrer jeweiligen Lebenssituation gerecht werden. Ob Sie einen Ehevertrag vereinbaren, sich im Rahmen einer Scheidung über Ihr Vermögen auseinandersetzen wollen oder die Adoption eines Kindes planen. Ich unterstütze und berate Sie gerne.


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Der Gang vor den Altar zählt zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben. Gerade in Anbetracht dieser Wichtigkeit sollte die Zukunft einer Ehe auch juristisch geplant und geregelt sein.


Immer wieder zeigt sich, dass fehlende Regelungen unvorher­ge­sehene Konsequenzen nach sich ziehen. Dabei treten unter­schied­lichste Fragen auf:


  • Was geschieht mit meinem alleinigen und dem gemeinsamen Vermögen?
  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall meines Partners



Der Güterstand

Solange ein Ehepaar keinen Ehevertrag abgeschlossen hat, ist es im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Bei einer Scheidung bedeutet dies, dass die Vermögensmehrung beider Eheleute separat ermittelt wird. Nach der Ermittlung des Zugewinns muss derjenige, der den höheren Zugewinn erzielt hat, die Hälfte an den Ehepartner abgeben.


Alternativ zur Zugewinngemeinschaft bietet der Gesetzgeber die Gütertrennung an. Wurde diese vereinbart, erfolgt nach Beendigung der Ehe kein Ausgleich des Vermögens.


Bei einer modifizierten Zugewinngemeinschaft werden die Vorteile beider Regelungen kombiniert, da sie interessengerecht ist. Dabei werden unter Beibehaltung des Güter­standes einzelne von den Ehepartnern bestimmte Vermögensgegenstände gewählt. Diese werden dem Zugewinnausgleich entzogen oder für den Fall der Scheidung ausgeschlossen.



Scheidungsfolgevereinbarungen

Bei einer Scheidung haben Eheleute nicht nur mit der persönlichen Belastung der Trennung zu kämpfen, sondern müssen sich auch noch mit einer Vielzahl von rechtlichen Fragen auseinandersetzen.


Trotz Schwierigkeiten lohnt es sich, eine Trennung durch einen notariellen Scheidungs­folgevertrag zu erreichen.


Durch diesen wird die Scheidung schneller und kostengünstiger vollzogen, da das Familiengericht die Ehescheidung in einem schnelleren und kostengünstigeren Verfahren aussprechen kann.


Im Rahmen der Scheidungsfolgevereinbarung klärt der Notar Fragen des Zugewinn­ausgleichs, des Unterhalts, des Sorgerechts sowie erbrechtliche Folgen, um eine gerechte Vereinbarung Regelung zu finden.