Ich berate und unterstütze Sie bei allen Themen rund um Ihre Immobilie.
Ob Sie Ihr Familienheim erwerben, Ihre Bestandsimmobilie verkaufen oder in eine Eigentumswohnung investieren möchten. Ich unterstütze Sie von der Erstellung eines Vertragsentwurfes über die Beurkundung des Kaufvertrages bis hin zum endgültigen Vollzug des Vertrages im Grundbuch.
Auch begleite ich Sie als Bauträger oder Käufer beim Kauf von Neubauobjekten (Bauträgervertrag), sowie bei der Aufteilung von Bestandsimmobilien in Wohnungs- und Teileigentum.
Zu meinen Aufgaben gehört auch die Beratung und Beurkundung rund um das Thema Schenkung und Übertragung von Grundbesitz.
Kontaktieren Sie uns gerne jetzt!
Checkliste ImmobilienKV
Weitergehende Informationen zum Thema Hauskauf finden Sie hier:
Merkblatt der Bundesnotarkammer: Der Kauf einer gebrauchten Immobilie
Beim Kauf und Verkauf von Immobilien geht es meist um viel Geld. Um beide Parteien bestmöglich vor Verlusten und ungewollten Überraschungen zu schützen, sind Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen nur mit Besieglung eines Notars gültig.
Während der Beurkundung wird der Vertragstext vollständig vorgelesen und erläutert. Im Anschluss daran wird die Urkunde von allen Beteiligten und dem Notar unterschrieben. Dieser koordiniert anschließend den Zahlungsverkehr zwischen Käufer, Verkäufer und den beteiligten Banken.
Werden Wohnungen oder Häuser verkauft, die noch nicht fertiggestellt sind, heißt der Verkäufer Bauträger. Beim Kauf von einem Bauträger zahlt der Käufer nach Baufortschritt, also in Raten. Hierdurch wird vermieden, dass der Käufer den gesamten Kaufpreis zahlt, ohne einen tatsächlichen Gegenwert in Form des errichteten Gebäudes zu haben. Dabei wird die letzte Rate erst fällig, wenn alle Mängel beseitigt sind. Treten nach der Abnahme noch Mängel am Bauwerk auf, haftet der Bauträger für fünf Jahre.
Ein solcher Bauträgervertrag bietet dem Bauträger sowie dem Käufer Vorteile: Der Bauträger hat Planungssicherheit und spart Zinsen, da er durch die Raten des Käufers ein niedrigeres Darlehen aufnehmen muss.
Dadurch wird für den Käufer das Objekt günstiger und er hat außerdem die Möglichkeit es mitzugestalten. Aufgrund der Tatsache, dass das Kaufobjekt noch nicht fertiggestellt und somit nicht begehbar ist, sind eine detaillierte Baubeschreibung sowie Baupläne besonders wichtig.
Der Käufer sollte sich diese Dokumente rechtzeitig zukommen lassen und sorgfältig durchlesen.
Diese Unterlagen werden entweder als Anlage dem abzuschließenden notariellen Kaufvertrag beigefügt oder sie sind bereits zur Vorbereitung der späteren Kaufverträge in einer gesonderten notariellen Urkunde niedergelegt worden.
Übertragungsverträge
Statt durch Erbfolge kann Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen werden. So haben Eltern oft den Wunsch, zu Lebzeiten Ihre Immobilien auf die Kinder zu übertragen.
So können erbsteuerrechtliche Pflichten umgangen und Schenkungssteuerfreibeträge effektiv genutzt werden. Bevor jedoch eine Entscheidung getroffen wird, sollten alle Vor- und Nachteile gründlich abgewogen werden.
Ein Nachteil der lebzeitigen Übertragung ist beispielsweise, dass dem Veräußerer die Immobilie entzogen wird. Über die Einzelheiten der möglichen Vertragsgestaltungen beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.